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Der Energieausweis - auch Gebäudeausweis oder Energiepass genannt - stellt eine Bewertung von Gebäuden nach ihrem Energiestandard dar.
Nach der Energieeinsparverordnung (EnEV) ist die Vorlage von Energieausweisen verpflichtend, sobald ein Haus oder eine Wohneinheit gebaut, verkauft oder neu vermietet wird. Ausgestellt werden können:
- Bedarfsausweise, die auf einer detaillierten Bewertung der relevanten Bau- und Anlagenteile beruhen.
- Verbrauchsausweise, die auf der Auswertung der Brennstoffverbräuche beruhen.
Zwischen diesen Energieausweisen herrscht weitgehend Wahlfreiheit. Nur im Neubau und bei unsanierten Wohnhäusern mit bis zu 4 Wohneinheiten, die vor 1978 errichtet worden sind, ist der Bedarfsausweis vorgeschrieben.
Einige wichtige Einschränkungen:
- Wohngebäude sind von Gebäuden mit anderen Nutzungen , "Nichtwohngebäuden", zu unterscheiden. Bedarfsausweise für Nichtwohngebäude können hier nicht berechnet werden, da bei diesen ein Architekt, Ingenieur, Energieberater oder Sachverständiger die Eingabedaten qualifiziert erheben und eine Berechnung nach DIN V 18599 durchführen muss.
- Ein Energieausweis ist keine Energieberatung und ersetzt diese auch nicht. Während in der EnEV genauestens geregelt ist, wie ein Energieausweis auszusehen hat, kann Energieberatung viele Formen von kommentierter Thermographie bis hin zu einem Gutachten auf eine individuelle Fragestellung hin annehmen.